Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reinigungsdienste
ATT Objekt Management & Service GmbH (Firma ATT/ Auftragnehmer)
Diese AGB dienen nur der Ansicht, Änderungen und Fehler vorbehalten!
Art und Umfang der Leistung
Die Firma ATT verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt, Abweichungen hiervon werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Weisungsrecht
Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechts liegen – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge- allein bei der Firma ATT. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma ATT in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber die Firma ATT von dadurch entstehenden Nachteilen frei.
Reinigungsmittel und Geräte
Die Firma ATT stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Ihre Kosten zur Verfügung.
Die Firma ATT stattet Ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.
Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen und Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt die Kosten.
Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der Firma ATT kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
Schlüsselvorschriften
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Abnahme & Gewährleistung
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Arbeiten als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Wenn ein Mangel, der nachweislich durch den Auftragnehmer zu vertreten ist, nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
Aufmaß
Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann die Firma ATT den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Im Falle der Unterbrechung ist die Firma ATT verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
Verzug
Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma ATT nebst Ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Firma ATT bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Firma ATT bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe ihres Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadensersatz statt der Leistung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde einen Betrag von 30% des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass der Firma ATT durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange des Auftraggebers abgestellt war.
Durch Rechtsveränderungen im Bereich der Firma ATT wird der Vertrag nicht berührt.
Loyalitätsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Firma ATT zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.
Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Firma ATT haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma ATT, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet die Firma ATT nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.
Haftet die Firma ATT nach Abs. 1 für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungshöchstsummen:
Personen-Sach-und Vermögensschäden
Je Versicherungsfall 3.000.000,00 €
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma ATT in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
Benutzt die Firma ATT ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,- Euro auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung der Firma ATT für Schäden an dem Kraftfahrzeug ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
Mängelansprüche
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Geschieht das nicht, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Die Firma ATT ist jederzeit zur Nachbesserung der Reinigungsarbeiten berechtigt.
Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten nachdem der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen davon Kenntnis erlangt haben, gegenüber der Firma ATT geltend gemacht werden.
Schweben zwischen dem Auftraggeber und der Firma ATT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Zahlung des Entgelts
Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist – so weit nicht anderes vereinbart wurde, 5 Tage nach Rechnungserhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig, wenn nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein tariflicher Feiertagszuschlag von 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.
Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, erhöht sich das Reinigungsentgelt um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.
Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätesten jedoch, wenn die vereinbarte Dienstleistung ausgeführt wird.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, läuft der Vertrag auf zwei Jahre. Wird er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr.
Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma ATT.
Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren
Die Firma ATT Objekt Management & Service GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Gesellschaft. ( Amtsgericht Coesfeld)
Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist die Firma ATT auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändern sich dies Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist die Firma ATT unter Übersendung einer geänderten Fassung auf die Änderungen hin, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird die Firma ATT bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hinweisen. Maßgeblich für die Fristwehrung ist das Datum des Poststempels.
Stand Oktober 2024
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